Pressemitteilung des JFDA e.V. vom 10. Juni 2021
Am 10.09.2021 abrufbar unter:
Pressemitteilung zum Gerichtsverfahren des JFDA gegen den AfD-Landesverband Thüringen
Die Gerichtsverfahren des JFDA e.V. gegen den Landesverband Thüringen der AfD durch das Kammergericht Berlin sind nun rechtskräftig entschieden. Die Berufungsurteile zu zwei zusammenhängenden Verfahren gegen den Landesverband Thüringen der AfD sind zugunsten des JFDA e.V. entschieden worden. Die nunmehr rechtskräftigen Entscheidungen des höchsten Berliner Gerichts beenden einen Rechtsstreit, der seit 2018 andauerte.
Mitarbeitende des JFDA e.V. dokumentierten, wie ein rassistischer Mob am 27. August 2018 auf einer Demonstration in Chemnitz wütete. Dabei wurde ein Foto von einem Demonstrationsteilnehmer angefertigt, der den rechten Arm zum sogenannten Hitlergruß hob und mit der linken Hand ein Banner hielt, das den Schriftzug „Wir sind bunt bis das Blut spritzt“ trug. Dieses Bild ist vielfach durch die Presse verwendet worden und stellt ein Symbolbild der rechtsradikalen Ausschreitungen im August 2018 in Chemnitz dar. Die abgebildete Person wurde aufgrund der fotografierten Straftaten schließlich auch rechtskräftig verurteilt.
Auf der Facebook-Seite des AfD-Vorstandsvorsitzenden Björn Höcke, die laut Impressum vom Landesverband seiner Partei betrieben wird, wurde dieses Bild am 31. August 2018 für realitätsverweigernde Propaganda genutzt. Ein Ausschnitt des Bildes wurde neben zwei weiteren Personen, die ebenfalls den sogenannten Hitlergruß zeigten, mittig in eine Grafik eingearbeitet. Die Überschrift der Grafik lautete: „Anweisung für den Schweigemarsch in Chemnitz: Bestellte Provokateure isolieren, photographieren, identifizieren!“
Das Facebook-Posting dieser Grafik wiederum wurde mit den Worten: „Leider arbeiten unsere politischen Gegner mit allen schmutzigen Tricks“ eingeleitet. Es sollte hier der Eindruck erweckt werden, dass es keine rechtsradikalen Ausschreitungen in Chemnitz gegeben habe und die Aufnahmen des JFDA Personen zeigten, die lediglich vorgaben, den sogenannten Hitlergruß auszuführen, um den Aufruhr zu diskreditieren. Der Landesverband Thüringen der AfD hatte für die Nutzung der Fotografie keine Erlaubnis, weshalb das JFDA die Rechtsverletzung durch seinen Rechtsanwalt Hagen Richter abmahnen ließ.
Nachdem der Landesverband Thüringen der AfD den Forderungen der Abmahnung nicht nachkam, wurde durch den Anwalt der Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt. Die einstweilige Verfügung wurde am 9. November 2018 durch das Landgericht Berlin antragsgemäß erlassen. Anschließend erhob das JFDA zu Beginn des Jahres 2019 auch Klage in der Hauptsache, da der Landesverband Thüringen der AfD die vorläufige Regelung der einstweiligen Verfügung nicht als endgültige Regelung akzeptieren wollte.
Der Klage wurde schließlich am 23. Juni 2020 durch das Landgericht Berlin stattgegeben. Der Landesverband Thüringen der AfD legte hiergegen Berufung ein. Das Rechtsmittel wurde nun durch das Kammergericht zurückgewiesen – lediglich ein Teil der vorgerichtlichen Anwaltskosten wird nicht erstattet. Zwischenzeitlich hatte der Landesverband Thüringen der AfD die Aufhebung der einstweiligen Verfügung vom 9. November 2018 beantragt und das Landgericht Berlin hatte den Beschluss auch tatsächlich aufgehoben. Hiergegen ging das JFDA seinerseits erfolgreich in Berufung.
Das Kammergericht Berlin hat nun abschließend erkannt, dass auch die einstweilige Verfügung vom 9. November 2018 zu Recht ergangen ist. Rechtsanwalt Richter erkämpfte die Urteile für das JFDA über einen Zeitraum von mehr als 2,5 Jahren. Angesichts der Offensichtlichkeit, wie die Social-Media-Kampagne des Landesverbands Thüringen der AfD Tatsachen zu den Ereignissen in Chemnitz verfälscht und dazu noch Lizenzrechte missachtet hatte, steht die Dauer des Rechtsstreits vollkommen außer Verhältnis.