Im Medienrecht bearbeite ich überwiegend Fälle in den Bereichen:
- Urheberrecht
- Presserecht
- Verlagsrecht und Lizenzrecht
- Persönlichkeitsrecht
Eine Vielzahl der Fälle weist dabei einen Bezug zum Internet und Webseiten auf, so dass aufgrund der sich daran anschließenden spezifischen Fragestellungen weitläufig von Internetrecht gesprochen werden kann.
Bei Bezügen zum Internet und telekommunikationstechnischen Belangen kommt es bei dann bei der Beurteilung des Falles regelmäßig auf das Telemediengesetz (TMG), das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) oder auch das Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) an.
Meine Arbeit im Medienrecht umfasst häufig die Verteidigung der Rechte meiner Mandantinnen und Mandanten gegen eine Abmahnung. Eine Abmahnung ist regelmäßig der Ausgangspunkt einer weiterführenden medienrechtlichen Auseinandersetzung. Medienrechtliche Ansprüche treten häufig als Unterlassungsansprüche auf. Eine Abmahnung ist dabei stets zwingende Voraussetzung für die Durchsetzung eines Anspruchs auf Unterlassung.
Durch meine langjährige, vertiefte Erfahrung auf dem Gebiet des Urheberrechts stehe ich Nutzerinnen und Nutzern sowie Urheberinnen und Urhebern bei sämtlichen urheberrechtlichen Problemen zur Seite. Die Art des urheberrechtlich geschüzten Materials - Foto, Video, Film, Musik, Grafik, Werke im Bereich der IT etc. - ist dabei nicht entscheidend.
Sofern Sie Text-, Wort und Bildbeiträge – sei es analog oder digital – veröffentlichen, sind Sie möglicherweise presserechtlichen Ansprüchen ausgesetzt. Meiner Erfahrung nach lassen sich solche Ansprüche oftmals wirkungsvoll abwehren. Denn gerade mit Blick auf das Grundrecht der Presse- und Meinungsfreiheit sind gegen Sie erhobene Forderungen zur Unterlassung einer Äußerung oder einer Publikation oftmals unbegründet. Entscheidend ist hier regelmäßig, ob eine wahre oder unwahre Tatsachenbehauptung bzw. eine zulässige Meinungsäußerung oder eine unzulässige Meinungskundgabe (sog. Schmähkritik oder Formalbeleidigung) vorliegt.
Andererseits setze ich auch presserechtliche Ansprüche für Sie durch, wenn Sie durch eine Veröffentlichung in Ihren Rechten - vornehmlich in Ihren Persönlichkeitsrechten - verletzt worden sind.
Ebenso kümmere ich mich um die Ausgestaltung eines Verlags- bzw. Lizenzvertrags als Grundlage für die Verwertung und Nutzung Ihrer Werke – sei es analog oder digital. Als Musikproduzent und Inhaber eines Labels kenne ich sowohl die künstlerische, als auch die verlegerische Seite gut und kann mit der nötigen Erfahrung zur Seite stehen.
Werden Ihre Persönlichkeitsrechte im Internet – z.B. durch eine Beleidigung oder Verleumdung etwa auf Social-Media-Plattformen (Facebook, Twitter bzw. X, Instagram oder sonstige) verletzt, können Sie sich zur Wehr setzen. Liegt eine zulässige Meinungsäußerung vor oder oder überschreitet die Äußerung der Grenzen der rechtlichen Zulässigkeit? Wurde eine wahre oder eine unwahre Tatsachenbehauptung aufgestellt? Welche Möglichkeiten habe ich, die öffentliche Äußerung über mich beseitigen zu lassen? Sind vielleicht sogar Schmerzensgeldansprüche möglich und wenn ja, in welcher Höhe? Diese Fragen beantworte ich Ihnen gerne.