Strafverteidigung
Im Bereich der Strafverteidigung trete ich für Sie mit großem Engagement dem erdrückenden und übermächtigen Strafanspruch des Staates entgegen. Wenn Sie einer Straftat beschuldigt werden, setze ich mich in allen Lagen des Verfahrens (Ermittlungsverfahren bis Hauptverfahren) vehement für Ihre Rechte ein.
Grundsätzlich gilt bei jedem Tatvorwurf, dass eine frühzeitige anwaltliche Beratung dringend zu empfehlen ist. Jede noch so geringfügige Einlassung ohne anwaltliche Vertretung gegenüber den Ermittlungsbehörden birgt die Gefahr, dass Ihnen schwerwiegende Nachteile im Laufe des weiteren Verfahrens entstehen. Bei sämtlichen Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden wie etwa Durchsuchungen, Beschlagnahmen oder im Falle von Untersuchungshaft sollte daher unmittelbar ein Strafverteidiger hinzugezogen werden.